Kastrationspflicht für freilaufenden Katzen

Wildlebende Katzen sind im gesamten Stadtgebiet Esslingens ein zunehmendes Problem. Deshalb hat der Verwaltungsausschuss für eine Katzenschutzverordnung mit Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle freilaufenden Katzen gestimmt.

Katze
© Dimitri Svetsikas / Pixabay

Wildlebende Katzen sind im gesamten Stadtgebiet Esslingens ein zunehmendes Problem. Vergangenes Jahr hat sich der Tierschutzverein 55 herrenlosen Katzen angenommen, dreizehn davon waren teils schwer erkrankt. Obwohl der Tierschutzverein verwilderte Katzen seit vielen Jahren mit Hilfe von Anfütterungen einfängt, kastriert und medizinisch versorgt, ist kein spürbarer Rückgang des Bestands zu verzeichnen. Immer wieder treffen wildlebende Katzen auf Freigänger-Katzen und pflanzen sich fort. Und Katzen vermehren sich schnell. Eine gesunde Katze kann pro Jahr bis zu zwölf Katzenwelpen bekommen. Die Nachkommen sind ihrerseits ab dem 5. Lebensmonat fortpflanzungsfähig. So können innerhalb von drei Jahren mehr als 400 Katzen entstehen.

Verordnung soll am 1. Juni in Kraft treten

Für eine spürbare Eindämmung der wildlebenden Katzenpopulation bedarf es daher konsequenter Maßnahmen. Deshalb hat der Verwaltungsausschuss des Esslinger Gemeinderats in seiner Sitzung am 29. April dem Erlass einer städtischen Katzenschutzverordnung zugestimmt. Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Gemeinderats am 13. Mai, tritt diese Verordnung zum 1. Juni 2024 in Kraft.

Ziel ist die Eindämmung der wildlebenden Katzenpopulation

Ziel der Katzenschutzverordnung ist es, die wildlebende Katzenpopulation dauerhaft einzudämmen und damit Schmerz und Leid der Tiere zu vermeiden. Auch das Tierheim und der Tierschutzverein soll damit entlastet werden. Außerdem werden durch die Populationskontrolle Singvögel, Kleinsäuger und Reptilien, die von verwilderten Katzen häufig gejagt und erbeutet werden, besser geschützt.

Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht

Kernpunkte der Katzenschutzverordnung sind eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle freilaufenden Katzen im Stadtgebiet. Die Verordnung umfasst also sowohl freilebende Katzen als auch Katzen, die in Haushalten leben und Zugang zum Freien haben. Reine Wohnungskatzen, Katzen ohne unkontrollierten Freilauf sind davon nicht betroffen. Die Kosten für die Kastration, etwa 100 Euro für männliche und 200 Euro für weibliche Tiere, müssen die Halterinnen und Halter tragen. Hinzu kommen etwa 50 Euro für das Einsetzen eines Transponders zur Kennzeichnung und anschließenden Registrierung.

Die Pflichtkastration dient der Eindämmung der Katzenpopulation. Da sich andere Methoden hierzu nicht als zielführend erwiesen haben, bleibt die Verhältnismäßigkeit dieses Eingriffs gewahrt. Kennzeichnung und Registrierung sind notwendig, um die Kastration nachvollziehen zu können. Außerdem können entlaufene Tiere damit schnell zugeordnet und an die Tierhalterin oder den Tierhalter zurückgegeben werden.

Der Tierschutzverein versorgt freilebende Katzen

Außerdem regelt die Verordnung die Versorgung freilebender Katzen, die aufgefunden werden. So ist zwar grundsätzlich die Stadt als Fundbehörde für die Pflege und tierärztliche Versorgung der Katzen zuständig. In Esslingen hat diese Aufgabe jedoch der Tierschutzverein Esslingen und Umgebung e.V. übernommen.

Der Verordnung entsprechend darf der Tierschutzverein Fundtiere daher künftig auch nach 48 Stunden kastrieren. Bislang können freilebende Katzen häufig lange Zeit nicht vom Tierschutzverein kastriert werden, da die Halterinnen oder Halter nicht unmittelbar zu ermitteln sind. Die Tiere müssen daher häufig für einen langen Zeitraum im Tierheim verbleiben, das jedoch nur über eine begrenzte Anzahl von Plätzen verfügt.

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(Erstellt am 30. April 2024)